Energie sparen
Energieausweise und Energieeinsparverordnung
Bei einem Hauskauf werden nicht nur Anforderungen an die Solvenz des Käufers gestellt. Heutzutage muss auch der Verkäufer einiges mitbringen, wenn er seine Immobilie veräußern will. Der energetische Zustand eines Hauses steht dabei an oberster Stelle.
Der Gebäudeenergieausweis
Der Gebäudeenergieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich gefordert. Er muss dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Dem Interessenten wird der Energieverbrauch des Gebäudes und dessen Schwachstellen sichtbar gemacht. Gebäudeenergieausweise gelten zehn Jahre lang. Nur geprüfte Experten dürfen den Ausweis ausstellen.
Zwei verschiedene Nachweisarten
Es gibt den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Ausweis. Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt. Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. für eine Modernisierung – muss generell einen bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis vorlegen.
Die Energieeinsparverordnung
Sie gilt für alle, die nach dem 01.02.2002 ein Haus gekauft haben oder als Eigentümer in ihr Haus eingezogen sind. In der Energieeinsparverordnung sind Werte für den Energieverbrauch und die Gebäudedämmung festgelegt, die sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden eingehalten werden müssen. Die Verordnung schreibt vor, dass z. B. Heizanlagen auf modernere Verfahren umgerüstet werden müssen.
Es wird dabei unterschieden zwischen unbedingten Forderungen zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden und bedingten Forderungen. Bedingte Forderungen müssen nur dann erfüllt werden, wenn ohnehin eine Modernisierung ansteht. Unbedingte Forderungen müssen durch den neuen Hausbesitzer auf alle Fälle erfüllt werden.
Die Regelungen der Energieeinsparverordnung und zum Energieausweis sind sehr vielseitig. Worauf es ankommt und worauf Sie als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie achten müssen, kann Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Sparkasse Saarbrücken sagen.
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