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S-Pro-Finanz
Immobilien-,
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Direktversicherung

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der staatlichen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.



Quelle der Grafik: http://www.s-pensionsmanagement.de


Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz hat sich die steuerliche Förderung der Direktversicherung geändert. Seit dem 01.01.2005 werden die Beiträge zur Direktversicherung nicht mehr wie bisher pauschalversteuert, sondern sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Darüber hinaus bietet die Direktversicherung auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".

Ihre Vorteile:

  • Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG in der Ansparphase
  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Unwiderruflicher Anspruch auf Versicherungsleistung
  • Einfache Übernahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
  • Gute Rendite, die sich mit privater Vorsorge allein nicht erzielen lässt

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Gut zu wissen, was die Vorteile für den Arbeitgeber sind:

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Bilanzneutralität
  • Einfache Abwicklung
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig (bei Arbeitgeberfinanzierung)
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • keine Verpflichtung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers: Direktversicherung kann dem Mitarbeiter mitgegeben werden
  • keine Insolvenzsicherungskosten: keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG)
  • keine Risiken: Im Versorgungsfall erbringt die Direktversicherung die Leistungen