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S-Pro-Finanz
Immobilien-,
Beratungs- und Vermittlungs GmbH

Eisenbahnstraße 66
66117 Saarbrücken

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Direktzusage des Unternehmens

Mehr Freiraum im Alter!

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen, bei Eintritt des Versorgungsfalles die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat bei Eintritt des Versorgungsfalls einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken. Die Direktzusage unterliegt nicht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Für diesen Insolvenzschutz sind Beiträge zu entrichten.

Zur Absicherung bzw. Finanzierung können Beteiligungen an Investmentfonds und/oder Risikoversicherungen bei einem Versicherer abgeschlossen werden.



Quelle der Grafik: www.s-pensionsmanagement.de

Beiträge bzw. Aufwendungen in der Ansparphase sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Gut zu wissen, was die Vorteile für den Arbeitgeber sind

  • Die gebildeten Pensionsrückstellungen in der Bilanz wirken sich steuermindernd aus.
  • Besonders beliebt ist diese Form der betrieblichen Altersversorgung bei Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Diese gelten steuerrechtlich als Arbeitnehmer und können auf diesem Wege eine solide und für das Unternehmen steuerlich attraktive Altersversorgung aufbauen.
  • Der Vorsorgeaufwand aus Gehaltsumwandlung ist sozialversicherungsfrei (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung
  • Finanzierung durch Rückdeckungsversicherung oder Investmentfonds möglich