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Pensionsfonds

Der neue Renten-Baustein!

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Allerdings sind die Anlagevorschriften des Pensionsfonds etwas liberaler, so dass im Vergleich zu anderen Durchführungswegen gegebenenfalls eine höhere Rendite erzielt werden kann. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Für diesen Insolvenzschutz sind Beiträge zu entrichten. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.



Quelle der Grafik: www.s-pensionsmanagement.de

Beiträge an einen Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Die Renten- oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge genutzt werden.

Darüber hinaus bietet der Pensionsfonds auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".

Ihre Vorteile:

  • Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung möglich
  • Einzahlungen in den Pensionsfonds sind bis zu 4% der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei, erst die Leistungen werden besteuert.
  • Einfache Übernahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
  • Flexible Beitragszahlung möglich - z. B. Anpassung bei veränderten Verhältnissen (u.a. Gehaltserhöhung)
  • Lebenslange Altersleistung
  • Auf Wunsch Teilkapitalzahlung von 30 Prozent zu Beginn der Altersleistung
  • Jährliche Ausschüttung von Überschüssen
  • Private Fortführung mit eigenen Beiträgen möglich
  • Hartz IV-sicher, d. h. keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
  • Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein a G
  • Gute Rendite, die sich mit privater Vorsorge allein nicht erzielen lässt

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Gut zu wissen, was die Vorteile für den Arbeitgeber sind:

  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Bilanzneutralität
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig (bei Arbeitgeberfinanzierung)
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Arbeitgeberfinanzierung)