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Pensionskasse

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Das Auskommen für später!

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen erhalten einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Wie funktioniert die Sparkassen Pensionskasse?

Das Prinzip der Pensionskasse ist einfach: Der Arbeitgeber schließt mit der Sparkassen Pensionskasse AG einen Versorgungsvertrag. Die Beiträge werden dann vom Arbeitgeber an die Sparkassen Pensionskasse gezahlt. Dafür garantiert die Sparkassen Pensionskasse dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen im Alter eine lebenslange Rente oder alternativ eine Kapitalzahlung. Auf diese Versorgungsleistung hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch.




Quelle der Grafik: www.s-pensionsmanagement.de

Die ideale Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Entweder finanzieren die Arbeitnehmer die Versorgung auf dem Weg der Entgeltumwandlung oder der Arbeitgeber bietet mit einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung eine besondere Leistung für seine Mitarbeiter.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung liegt zudem in der Kombination beider Wege. Einen Teil der Beiträge leisten die Arbeitnehmer selbst, einen Teil der Versorgung trägt der Arbeitgeber!

Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge bis zu einer jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Für Zusagen ab dem 01.01.05 erhöht sich der steuerfreie Festbetrag sogar noch um weitere 1.800 Euro pro Jahr.

Ihre Vorteile:

  • Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Flexible Zahlung der Beiträge möglich
  • Einfache Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel - von Beginn an hohe Rückkaufswerte
  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich
  • Private Weiterführung beim Ausscheiden des Arbeitnehmers möglich
  • "Hartz IV-sicher", das heißt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
  • Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen (auch bei Insolvenz des Arbeitgebers)
  • Verschiedene Anlagestrategien von Sicherheit bis Chance möglich

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Gut zu wissen, was die Vorteile für den Arbeitgeber sind:

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt. Die Sparkassen Pensionskasse kann als ausschließlicher Durchführungsweg vom Arbeitgeber angeboten werden.
  • Verwaltungsarm und unkompliziert
  • Keine Bilanzberührung beim Arbeitgeber
  • Keine Insolvenzsicherungspflicht für Arbeitgeber
  • Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei

Welche Leistungen erbringt die Sparkassen Pensionskasse?

Grundsätzlich wird zum Ende der Laufzeit eines Vertrages eine Altersleistung erbracht. Das heißt, es erfolgt die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente an den Arbeitnehmer. Auf Wunsch kann aber auch eine Kapitalauszahlung vereinbart werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht bis zu einem Jahr von Rentenbeginn. Zusätzlich können bei der Sparkassen Pensionskasse auch noch die Hinterbliebenen bzw. der Fall der Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.

In der Ansparphase sind die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Steuerpflicht wird von der Aktivenphase (Erwerbstätigkeit) in das Rentenalter verlagert. Das heißt, dass alle Versorgungsleistungen individuell besteuert werden und der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Allerdings ist der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge genutzt werden.